Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat die erste von sechs Beschwerden
zur Präsidentschaftswahl im Januar zurückgewiesen. Sie betraf
Reklametafeln und Zeitungsannoncen von Amtsinhaber Miloš Zeman. Der Text
auf diesen hatte den Anschein erweckt, dass Zemans Gegenkandidat Jiří
Drahoš uneingeschränkt für die Aufnahme von Flüchtlingen hierzulande
gewesen sei. Der letztlich gescheiterte Herausforderer Zemans hatte jedoch
mehrfach betont, er sei kein Verfechter einer „Willkommenspolitik“ und
lehne Umverteilungsquoten in der EU ab.
Auf den Reklametafeln und Anzeigen war gestanden: „Stopp für Immigranten
und Drahoš, das ist unser Land! Wählt Zeman!“ Das Verfassungsgericht
nannte den Slogan zwar „nicht korrekt“. Man könne ihn aber auch nicht
als Lüge oder Unwahrheit bezeichnen, so der oberste Verfassungsrichter,
Pavel Rychetský.