Die Stadt Prag muss im Streit das Slawische Epos von Alfons Mucha belegen,
dass sie rechtmäßige Besitzerin des Gemäldezyklus ist. Das hat das
Gericht im ersten Prager Stadtbezirk am Mittwoch entschieden. Die weitere
Verhandlung wurde auf April vertagt.
Der Enkel des Malers, John Mucha, behauptet in der Anklage, Prag sei nie
Eigentümer der Bilder geworden, weil es die Schenkungsbedingungen des
Malers nicht erfüllt habe. Alfons Mucha schenkte Prag seinen Zyklus aus 20
großformatigen Gemälden unter der Bedingung, dass die Stadt eine Galerie
dafür baut. Dazu ist es bis heute nicht gekommen.
John Mucha hat 2017 erstmals gegen Prag geklagt. Seine Klage wurde damals
abgewiesen und das Urteil auch von einem Berufungsgericht bestätigt. Der
Oberste Gerichtshof hob 2018 aber die Urteile auf.