Das Abgeordnetenhaus hat heute eine Gesetzesnovelle gebilligt, die eine
Steigerung der Rundfunkgebühren ermöglicht. Die TV-Gebühren werden
demnächst von 75 auf 100 Kronen, die Radiogebühren von 37 auf 45 Kronen
erhöht. Außerdem wird die Regierung künftig die Möglichkeit haben, die
Gebühren an die Inflation anzupassen. Laut Novelle muss jeder Haushalt,
also auch der, wo es kein Fernseh- bzw. Radiogerät gibt, diese Gebühren
zahlen. Der Anteil der Werbung in Sendungen des öffentlich-rechtlichen
Fernsehens wird nach dem Gesetz von einem Prozent auf 0,8 % reduziert.