Das tschechische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde des Deutschen
Ordens zurückgewiesen, der die Burg Bouzov zurückerhalten will. Als
Begründung hieß es, der Orden habe sich nach dem Zweiten Weltkrieg nicht
auf vorgeschriebene Weise darum bemüht, die zuvor von den
Nationalsozialisten konfiszierte Anlage wiederzubekommen. Damit sei das
Eigentumsrecht noch vor der kommunistischen Machtübernahme im Februar 1948
erloschen, hatten zuvor bereits die Gerichte entschieden.
Der Deutsche Orden hält diese Interpretation für falsch. Man wolle alle
rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen, sagte ein Sprecher. Dies könne bis
hin zu einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
führen, hieß es. Der Orden erwarb zu Ende des 17. Jahrhunderts die Burg
Bouzov in Mähren.