Der ehemalige kommunistische Funktionär Karel Hoffmann wurde am Montag
vom Prager Stadtgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Die
Freiheitsstrafe bekam er dafür, dass er in der Nacht zum 21. August
1968, in der die damalige Tschechoslowakei von der Armee der
Warschauer-Pakt-Staaten okkupiert wurde, die Sendungen des
Tschechoslowakischen Rundfunks gestoppt hat. Laut Anklageschrift wollte
Hoffmann damit erzielen, dass der erste gesendete Bericht über dieses
Ereignis positiv ausfallen würde. Hoffmann wurde wegen Amtsmissbrauchs,
und nicht wegen Hochverrats verurteilt, wie die Anklage ursprünglich
lautete.
Der Freiheitsentzug für den ehemaligen Funktionär könne als eine
Verurteilung der ganzen Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei
betrachtet werden. Mit dieser Aussage reagierte der Vorsitzende des
"Vereins ehemaliger politischer Häftlinge" Stanislav Stransky auf die
Entscheidung des Gerichts.