| 1968 - 1998 |
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Die Ereignisse vom August 1968 sind nun schon 30 Jahre passe und
haben bereits Einzug gehalten in die Geschichtsbücher.
Mit den ehemaligen Mitgliedsstasten des Warschauer Paktes
unterhält die Tschechische Republik heute normale bis
freundschaftliche Beziehungen. Doch wie sieht es mit jenen
ehemaligen hohen Politfunktionären aus, die damals das eigene Land
an Moskau verrieten.
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Die traurige Wahrheit ist die, dass bis heute nicht eine einzige
der ehemaligen KP-Grössen gerichtlich verurteilt wurde.
Versuche, die vermeintlichen Vaterlandsverräter strafrechtlich zu
belangen, hat es jedoch immer wieder gegeben und es gibt sie auch
heute noch.
Von den insgesamt 13 Personen, denen eine Mitwirkung an der Niederschlagung des Prager Frühlings vorgeworfen wird, haben allerdings nur noch drei, nämlich Milos Jakes, Karel Hoffman und Jozef Lenhart ein Gerichtsverfahren bzw. eine Verurteilung zu befürchten. Doch dass es überhaupt einmal soweit kommen wird, ist mehr als fraglich. Das Amt für die Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus UDV schiebt die Schuld dafür den nicht ganz unvoreingenommenen Richtern und Staatsanwälten in die Schuhe. Wie der Sprecher des UDV sagte, scheitere eine Verurteilung am Ende stets daran, dass es vielen Richtern offensichtlich schwerfalle, sich vom früheren Klassenrecht auf das Recht eines demokratischen Staates umzuorientieren. Diesen Vorwuf des UDV will das Justizministerium nicht gelten lassen und gibt den Schwarzen Peter vielmehr an das UDV zurück. Die Verschleppung der Fälle in Sachen Vaterlandsverrat sei - so heisst es - einfach darauf zurückzuführen, dass diese Fälle von den UDV-Ermittlern in der Regel einfach schlecht vorbereitet würden. Nichtsdestotrotz räumte Justizminister Otakat Motejl gegenüber Radio Prag ein, dass es dem tschechischen Volk bislang nicht gelungen sei , die Vergangenheit - sprich die Schattenseiten des August 68 - aufzuarbeiten. Wenig Verständnis für das sehr tolerante Umgehen der Gerichte mit den mutmasslichen Kollaborateuren hat im übrigen auch Premier Milos Zeman: "Es wäre gut, wenn wir - bei Respektierung der Unabhängigkeit unserer Gerichte - einmal darüber nachdächten, ob einzelne Personen, die ihr Land im Grunde fremden Okkupanten ausgeliefert und bei dieser Okkupation aktiv mitgeholfen haben, ob diese Personen auch weiterhin straffrei davon kommen sollten." Bleibt noch anzufügen, dass das Amt für die Dokumentation der Verbrechen des Kommunismus UDV auch die Strafverfolgung Verantwortlicher aus Ländern des ehemalige Warschauer Paktes anstrebt. Nach dem Dafürhalten des UDV nämlich wurde bei der damaligen Okkupation der Tschechoslwoakei nicht nur gegen tschechoslowakisches Recht, sondern auch gegen das der übrigen Warschauer-Pakt-Staaten verstossen. |
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